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1682 IX 4_14 Defensivvertrag von Neuhaus
Brandenburg - Preußen, Dänemark, Münster |
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der gräntzen und Vestungen sich gebrauchen laßen
solle, dahmit die Königl[iche] Militz hingegen auß obbe-
sagten Graffschafften und der<o> Vestungen geli<..>tet
nach Holstein transportirt werden, und also die stelle
des Entsatzes alldort ersetzen können.
3. Ferneres ist verabredet, daß Ihre Köngil[iche] May[es]t[ä]t in
Franckreich durch allerseiths Herren Allÿrte von diesem
Bündtnüs verträwliche communication geschehen solle,
und wie dieselbe <..>hrsten theils 3 mit zu höchstgnädigster
Ihrer Königl[ichen] May[es]t[ä]t hoher reputation und nützbarkeit
gereichet, Also zwischen die sämbtliche Herren Allÿrten
nicht , eß werden Ihre Königl[iche] May[estät], dergleichen woll-
gemeinte Zusammensetzung nicht allein ger<…>
vernehmen, sondern derselbe auch beliebig seÿn, so-
thanes verbündtnüs Ihres orths auff bedürffenden fall
zu secundiren, und daßelbe wieder allen abbruch
oder nachtheil garantiren zu helffen4
Welches alles von eben der gült- und bündigkeit seÿn
soll, alß wan es von wort zu wort der Alliantz selbst
inserirt stünde; Immaßen über dieses geheime Neben-
articul die ratification der Hohen Herrn Principalen
3 Einschub am Rand: zu maintenirung/ des Münsterischen/ und Nimwegischen/ Friedens, worüber/ Hochstgedachte Ihre/ Kayserl[iche] May[stät] die/ garantie übernoh/men.
4 gestrichene Passage: So ver- / sprechen Ihre Königl[iche] May[estät] zu Dennemarck und Ihre / Churfürstl[iche] Durchl[aucht] zu Brandenburg auch beÿ höchstbe<…> / Ihrer Königl[ichen] May[estät] in Franckreich es an guten
officijs und instantien, zu erlangung annehmlicher / subsidien für S[eine] Hochfürstl[iche]e Gnaden den Herrn Bischoff / nichts ermangeln zu laßen.
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